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Kurz referenziert: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0

Erfolgskriterium 1.4.8 - Visuelle Präsentation

Für die visuelle Präsentation von Textblöcken gibt es einen Mechanismus, um das Folgende zu erreichen:

  1. Vorder- und Hintergrundfarben können vom Benutzer ausgewählt werden.
  2. Die Breite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen oder Glyphen (40 wenn es sich um CJK handelt).
  3. Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet (sowohl links- als auch rechtsbündig ausgerichtet).
  4. Der Zeilenabstand (Durchschuss) ist mindestens 1,5-fach innerhalb von Paragraphen und der Paragraphenabstand ist mindestens 1,5-fach so groß wie der Zeilenabstand.
  5. Die Textgröße kann ohne assistierende Technik bis auf 200 Prozent skaliert werden und zwar so, dass der Leser nicht horizontal scrollen muss, um eine Textzeile in einem bildschirmfüllenden Fenster zu lesen.

Erfolgskriterien ein- und ausblenden

Zur Zeit werden 61 von 61 Erfolgskriterien angezeigt.

Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien

Prinzip 1 - Wahrnehmbar - Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

Richtlinie 1.1 - Textalternativen

Richtlinie 1.2 - Zeitbasierte Medien

Richtlinie 1.3 - Anpassbar

Richtlinie 1.4 - Unterscheidbar

Prinzip 2 - Bedienbar - Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

Richtlinie 2.1 - Per Tastatur zugänglich

Richtlinie 2.2 - Ausreichend Zeit

Richtlinie 2.3 - Anfälle

Richtlinie 2.4 - Navigierbar

Prinzip 3 - Verständlich - Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

Richtlinie 3.1 - Lesbar

Richtlinie 3.2 - Vorhersehbar

Richtlinie 3.3 - Hilfestellung bei der Eingabe

Prinzip 4 - Robust - Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Richtlinie 4.1 - Kompatibel

Konformitätsbedingungen

Damit eine Webseite WCAG 2.0-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein:

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